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BGH, 26.11.1965 - Ib ZR 92/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Entgeltzahlung auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs - Anwendung der Auslegungsgrundsätze - Zurückweisung eines angebotenen Beweises wegen Verspätung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.1954 - II ZR 154/53
Kontrollbefugnisse der GmbH-Gesellschafter
Auszug aus BGH, 26.11.1965 - Ib ZR 92/64
Denn das Recht, sich gewisse Geschäftsunterlagen zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen, wenn besondere Umstände vorliegen, die für den Gesellschafter einen wichtigen Grund zur Prüfung bilden, steht dem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sogar dann zu, wenn er keine Mehrheitsbeteiligung besitzt (BGHZ 14, 53, 56 ff) [BGH 12.06.1954 - II ZR 154/53]. - RG, 17.11.1916 - II 395/16
Auskunftserteilung und Schadensersatzpflicht
Auszug aus BGH, 26.11.1965 - Ib ZR 92/64
Es ist anerkannt, daß die dem Schädiger nach § 249 Satz 1 BGB obliegende Pflicht zur Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, auch in einer Auskunftserteilung bestehen kann (RGZ 89, 99, 103).
- BGH, 29.01.1969 - I ZR 76/67
Abtretung von Lizenzansprüchen - Abschluss eines Vergleichs - Beschränkung einer …
Das zur Auskunft verurteilende Teilurteil des Landgerichts ist nach Zurückweisung von Berufung und Revision (Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1965 - Ib ZR 92/64) rechtskräftig geworden.